Mietservice Waldhaus GmbH
Besser ist schwierig, billiger fast unmöglich!

Allgemeine Mietbedingungen (AGB) der Mietservice Waldhaus GmbH

Stand: Februar 2022



§ 1 Dauer des Mietverhältnisses

  1. Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tag der vertraglich vereinbarten Übergabe des Mietobjekts an den Mieter oder seinen Beauftragten. Wird ein Mietgegenstand 2 Stunden nach der vereinbarten Abholzeit nicht empfangen, so ist der Vermieter berechtigt, nicht verpflichtet, die Reservierung ohne Kosten für den Vermieter zu stornieren und die Mietsache anderweitig zu vermieten. 
  2. Das Mietverhältnis endet mit dem Tag der vollständigen und ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache im Geschäftsbetrieb des Vermieters oder einem anderen vom Vermieter gewünschten Ort, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Ein Recht zur vorzeitigen Rückgabe besteht nicht.
  3. Überschreitungen der vereinbarten Mietdauer müssen vom Vermieter vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit genehmigt werden. Wird der Gebrauch der Mietsache auch nach Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter fortgesetzt, so widerspricht die Mietservice Waldhaus GmbH schon jetzt ausdrücklich einer stillschweigenden Verlängerung. Ansprüche Dritter, die sich aus der verspäteten Rückgabe einer Mietsache ergeben, muss der Mieter gegen sich gelten lassen.
  4. Ruhen die Arbeiten am Einsatzort, für den das Gerät angemietet ist, infolge Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frost, Schneefall, Hochwasser, Streik, Krieg), so bedarf eine Aussetzung des Mietzinses für derartige Stillegezeiten der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

 

§ 2 Mietpreise

  1. Je nach Mietdauer kommt der entsprechende Staffelpreis gemäß der jeweils gültigen Mietpreisliste zur Anwendung. 
  2. Die Kosten der Anlieferung des Mietgegenstandes sowie deren Abholung hat der Mieter gemäß unserer Preisliste zu tragen. Ebenso eventuell anfallende Reinigungskosten gemäß § 5.
  3. Unsere Preise verstehen sich einschließlich Wartungskosten und Schmierstoffe, nicht jedoch im Preis enthalten sind sonstige Verbrauchs-, Kraft- und Brennstoffe. Ausnahmen sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
  4. Unsere Preise gelten in Euro inkl. Mehrwertsteuer.


§ 3 Mietberechnungen und Mietzahlungen

  1. Bei Kurzzeitmieten (max. 2 Tage) gilt das 24-Stunden-Prinzip. Dies gilt für alle Baumaschinen. Für Kraftfahrzeuge gilt diese Vereinbarung nur von Montag bis Freitag. An Samstagen müssen Kraftfahrzeuge, wenn sie am Vortag angemietet wurden, bis spätestens 7:30 Uhr zur weiteren Vermietung beim Vermieter abgegeben sein.
  2. Bei Langzeitmieten (ab 3 Tagen) wird die Kalenderwoche mit 6 Tagen und der Monat dementsprechend berechnet. Andere Regelungen müssen vorab schriftlich vereinbart werden.
  3. Für Baumaschinen gilt: pro Miettag sind max. acht Betriebsstunden inkludiert (wird über einen verbauten Betriebsstundenzähler ermittelt). Jede weitere Betriebsstunde wird mit 1/8 der Tagesmiete berechnet. Bei Wochenmieten werden 6 Werktage zugrunde gelegt.
  4. Der sich aus der Abrechnung ergebende Betrag ist bei Rückgabe der Mietsache ohne Abzüge sofort in bar zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Falle der Rechnungsstellung ist diese innerhalb 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Mieters zulässig.
  5. Der Rechnungsversand erfolgt auf Wahl der Mietservice Waldhaus GmbH auf dem Postweg oder per E-Mail. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungserhalt zu. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch kann der Rechnungsversand jederzeit  auf Zustellung im Postweg umgestellt werden.
  6. Der Vermieter ist berechtigt, monatliche Zwischenrechnungen zu erstellen sowie eine Kaution oder eine Mietvorauszahlung zu verlangen.
  7. Im Falle des Verzuges hat der Mieter Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, Ersatz des darüber hinaus gehenden Verzugsschadens zu verlangen.


§ 4 Übergabe der Mietsache

  1. Die Mietsache wird vom Vermieter in einwandfreiem und gereinigtem Zustand übergeben. Etwaige Mängel sind vom Mieter sofort anzuzeigen. Soweit keine sofortige Anzeige erfolgt, gilt die Übergabe als einwandfrei, ohne Mängel. Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel, so hat der Mieter den Vermieter davon unverzüglich zu unterrichten.
  2. Ansprüche des Mieters auf Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
  3. Die Übergabe der Mietsache ist mit der Herausgabe an den Mieter bewirkt. Die Verladung ist Sache des Mieters und geht zu Lasten und auf Risiko des Mieters. Benötigt der Mieter für die Beladung auf oder in ein Fahrzeug die Mithilfe eines Mitarbeiters der Mietservice Waldhaus GmbH, dann geht die Be- oder Verladung auf sein alleiniges Risiko. Mitarbeiter der Mietservice Waldhaus GmbH treten in diesen Fällen nur als Helfer auf Geheiß des Mieters auf. Insbesondere Schäden an Fahrzeugen, die für den Transport der jeweiligen Maschinen ungeeignet sind, gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters. Der Vermieter muss die Verladung nicht aus technischen Gründen ablehnen, weil Sie möglicherweise nicht oder nur schwer möglich ist.


§ 5 Rückgabe der Mietsache

  1. Bei Fahrzeugen und Anhängern gilt: Die Fahrzeuge sind in dem Zustand zurückzugeben, indem sie übernommen wurden. Etwaige Reinigungskosten gehen zu Lasten des Mieters.
  2. Bei Baumaschinen gilt: Die Mietsache ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurde. Etwaige Reinigungskosten gehen zu Lasten des Mieters.
  3. Ist dem Mieter die Rückgabe der Mietsache unmöglich geworden oder an der Mietsache Totalschaden eingetreten, so hat der Mieter, auch wenn er dies nicht zu vertreten hat, dem Vermieter Ersatz in Höhe des Zeitwertes für die in Verlust geratene bzw. totalbeschädigte Mietsache zum Zeitpunkt der Anmietung zu leisten.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache innerhalb der Geschäftszeiten zurückzugeben. Das Zurückbringen außerhalb der Geschäftszeiten ist möglich, bedarf aber der Absprache mit dem Vermieter und geschieht immer auf eigene Verantwortung des Mieters.


§ 6 Sachmängelhaftung

  1. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf Betriebsfähigkeit und Mängel zu prüfen und ggf. sofort anzuzeigen.
  2. Schäden an der Mietsache, die nicht ausschließliche Verschleißschäden sind, hat der Mieter zu tragen. Während der Mietzeit auftretende Mängel sind dem Vermieter sofort anzuzeigen. Mängel, die der Mieter nicht zu vertreten hat, werden auf Kosten des Vermieters beseitigt. Die Mietzeit verlängert sich um den Zeitraum zwischen Anzeige und Behebung des Mangels ohne Kosten für den Mieter.


§ 7 Verwendung der Mietgegenstände und Haftung

  1. Der Mieter erklärt mit der Anmietung, dass er die ihm überlassene Mietsache einwandfrei bedienen kann. Er hat die Mietsache bestimmungsgemäß und fachgerecht unter genauer Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften einzusetzen, vor Überbeanspruchung zu schützen, pfleglich zu behandeln und fachgerecht zu warten. Bei Langzeitmiete (ab 3 Tagen) hat der Mieter die Pflicht, eine tägliche Ölstandskontrolle durchzuführen und den Ölstand auf das Normalmaß aufzufüllen. Zu diesem Zweck kann er vom Vermieter kostenlos die entsprechenden Schmierstoffe beziehen. Der Vermieter ist berechtigt, die Mietsache jederzeit selbst oder durch einen Beauftragten zu besichtigen.
  2. Bei auftretenden Schäden am Mietgegenstand jeglicher Art hat der Mieter grundsätzlich die Meldepflicht an den Vermieter. Dieser wird dann je nach Art des Schadens Abhilfe schaffen. Entstehende Kosten aufgrund eigenverantwortlichen Handelns des Mieters (z.B. bei Fahrzeugausfall, Abschleppdienst bzw. Notdienstbeauftragung) ohne Absprache mit dem Vermieter sind grundsätzlich vom Mieter zu tragen.
  3. Mietgegenstände dürfen ohne Genehmigung des Vermieters nicht an Dritte weitergegeben werden.
  4. Pfändung, Beschlagnahme oder ähnliche Maßnahmen in Bezug auf die Mietsache hat der Mieter dem Vermieter sofort anzuzeigen.
  5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes und der Verschlechterung durch Gewaltschäden trägt der Mieter.
  6. Mieter, Abholer und Nutzer haften für alle sich aus der Anmietung ergebenden Ansprüche gesamtschuldnerisch.
  7. Im Falle eines Defekts während der Mietzeit ist Schadensersatz wegen Nichterfüllung in jedem Falle ausgeschlossen, auch bei etwa auftretenden Schäden und Pannen.


§ 8 Schäden an fremdem Eigentum
Die Benutzung der Mietsache geschieht auf ausschließliche Gefahr des Mieters. Alle Schäden, die durch den Betrieb der Mietsache am Eigentum des Mieters oder an fremdem Eigentum entstehen, trägt der Mieter. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur Schäden, die nach geltenden Pflichtversicherungsgesetzen geregelt sind.


§ 9 Versicherung / Selbstbeteiligung / Unfall

  1. Kraftfahrzeuge und Anhänger: Unsere Preise verstehen sich einschließlich einer Haftpflichtversicherung in unbegrenztem Umfang mit 250,00 EUR Selbstbeteiligung sowie einer Teilkaskoversicherung mit 155,00 EUR Selbstbeteiligung. Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist gegen Aufpreis möglich und muss vor Mietbeginn durch den Mieter abgeschlossen werden. Im Ausland erlischt die Teilkaskoversicherung (u.a. Diebstahlschutz).
  2. Bei Unfällen ist unabhängig vom Verschulden stets die Polizei hinzuzuziehen.
  3. Für alle Schäden an der Mietsache sowie für die sich ggf. daraus ergebende Selbstbeteiligung haften der Abholer, der Benutzer und der Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Die Reihenfolge des Rückgriffs liegt im Ermessen des Vermieters.


§ 10 Fristlose Kündigung
Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag jederzeit außerordentlich und fristlos zu kündigen und die Mietsache sofort auf Kosten des Mieters zurückzuholen, wenn

  • der Mieter in Zahlungsverzug geraten ist.
  • über das Vermögen des Mieters die Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens beantragt ist.
  • der Mieter seine Pflichten gemäß § 7 verletzt.
  • ein sonst wichtiger Grund vorliegt.


§ 11 Erfüllungsort / Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Vermieters ist Mühlacker.
  2. Als Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Mühlacker vereinbart.


§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Der Mieter erkennt mit seiner Unterschrift die "AGB´s / Mietbedingungen" ausdrücklich an.
  2. Änderungen oder Ergänzungen sowie von vorstehenden Bedingungen abweichende Vereinbarungen des Mietvertrages bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen aus irgendeinem Grund unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine ihrem Zweck bestentsprechende gültige Regelung zu ersetzen.


Informationen zum Vermieter:

Mietservice Waldhaus GmbH

In den Waldäckern 12

75417 Mühlacker

Telefon: 07041-43796

Fax: 07041-85175

E-Mail: anfrage@mietservice-waldhaus.de

 
 
 
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